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Kontrolle des grenzüberschreitenden Abfalltransportes
Die Umweltverwaltung in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei führte am 21. September 2018 eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der N3 In Frisange durch. Schwerpunkt der Kontrolle war der grenzüberschreitende Abfalltransport (Transport von nicht mehr für den ursprünglichen Gebrauch geeigneten Stoffen oder Güter).
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die nötigen Genehmigungen und Begleitpapiere gelegt, welche gemäß europäischem Recht bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen benötigt werden.
Insgesamt wurden 12 Verstöße in den Bereichen Ladungssicherung, Sozialvorschriften, Fahren mit Mobiltelefon und fehlender Begleitpapiere geahndet und gebührenpflichtig verwarnt.
Warum werden solche Kontrollen durchgeführt?
Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Inspektionsplanes, welches jedes Land auf Grund der Bestimmungen der europäischen Abfallverbringungsverordnung erstellen muss. Sie ermöglichen:
- das Verhindern und Ermitteln illegaler Abfallverbringungen;
- die sichere und effiziente Handhabung und Behandlung gefährlicher Abfälle, deren Transport limitiert werden muss;
- eine Optimierung der Abfallbehandlungsprozesse.
Die Kontrollen von Verbringungen können dabei die Einsichtnahme in Unterlagen, Identitätsprüfungen und gegebenenfalls die Kontrolle der Beschaffenheit der Abfälle umfassen.
Pressemitteilung des Umweltamtes / Police Lëtzebuerg