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Kampf gegen den organisierten Drogenhandel
Im Rahmen der Bekämpfung der Drogenkriminalität im Bahnhofsviertel in Luxemburg führten die Beamten der Dienststelle Luxemburg-Groupe Gare und der Drogenabteilung der Kriminalpolizei, mit Unterstützung der Hundeführer, mehrere Aktionen im Laufe der vergangenen Woche durch.
Insgesamt konnten dabei 3 Drogendealer auf frischer Tat gestellt werden, welche auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen wurden.
- Vor dem Bahnhofsgebäude konnte am Dienstagmorgen ein Drogendeal zwischen einem mutmaßlichen Dealer und einem Mann beobachtet werden. Wie sich herausstellte, handelte der vermeintliche Käufer als Mittelsmann, da dieser nur kurz darauf die gekaufte Ware, eine Kokainkugel, an eine Drittperson weiterreichte. Alle drei Personen konnten gestellt werden. Indem der Dealer seine Ware aus seinem Mund entnahm und somit der Verdacht nahelag, dass sich weitere Drogen in dessen Besitz befinden, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Scanner-Untersuchung im Krankenhaus durchgeführt. 23 Kokainkugeln wurden infolgedessen sichergestellt und beschlagnahmt. Der Mann wurde daraufhin festgenommen. Gegen den Mittelsmann und den Käufer wurde Strafanzeige erstellt.
- Nach einer weiteren auf frischer Tat beobachteten Drogenübergabe zwischen einem vermeintlichen Dealer und einem Käufer, der an einem Bahnsteig am Hauptbahnhof stattfand, konnte auch dieser Drogenverkäufer am Dienstagmorgen gestellt und festgenommen werden.
- Am Donnerstagnachmittag konnte ein weiterer Drogenverkäufer in der Avenue de la Gare, nach einem in der Rue de Strasbourg erfolgten Drogendeal, festgenommen werden. Bei der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Scanner-Untersuchung wurden 4 Kokainkugeln sichergestellt.
- Am Freitagabend führten etwa ein Dutzend Beamte der Dienststellen Gare/Hollerich sowie Bonnevoie mit zwei Hundeführern mehrere Kontrollen im Viertel durch. Insgesamt wurden dabei 23 Personen kontrolliert. In zwei Fällen wurde Strafanzeige erstellt, einmal wegen Drogenbesitzes und einmal wegen dem Tragen einer Gaspistole.
Quelle: Police