Kontrolle des grenzüberschreitenden Abfalltransportes

Die Umweltverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der nationalen Verkehrspolizei während der letzten Tage drei Abfalltransportkontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erfolgten im Rahmen einer Fortbildung der nationalen Verkehrspolizei am 27. November 2018 auf der Aire de Capellen in Richtung Luxemburg, am 04. Dezember auf der Aire de Capellen in Richtung Belgien, sowie am 05. Dezember 2018 auf der N31 Höhe Petingen.

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Ein besonderes Augenmerk wurde auf die nötigen Genehmigungen und Begleitpapiere gelegt, welche gemäß europäischem und nationalem Recht bei der Verbringung von Abfällen benötigt werden.

An den drei Tagen wurden insgesamt 46 Lastwagen kontrolliert. Dabei sind 32 Verstöße festgestellt und gebührenpflichtig verwarnt worden, davon 4 Verstöße gegen die Gesetzgebung betreffend den grenzüberschreitenden Abfalltransport.

Warum werden solche Kontrollen durchgeführt?

Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Inspektionsplanes, welchen jedes Land aufgrund der Bestimmungen der europäischen Abfallverbringungsverordnung erstellen muss. Sie ermöglichen

  • das Verhindern und Ermitteln illegaler Abfallverbringungen,
  • die sichere und effiziente Handhabung und Behandlung gefährlicher Abfälle, deren Transport limitiert werden muss,
  • sowie eine Optimierung der Abfallbehandlungsprozesse.

Die Kontrollen von Verbringungen können dabei die Einsichtnahme in Unterlagen, Identitätsprüfungen und gegebenenfalls die Kontrolle der Beschaffenheit der Abfälle umfassen.

Pressemitteilung des Umweltamtes / Police Lëtzebuerg

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